Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die zweite Hälfte des Themenmonats „Verkehr und Mobilität“ hat begonnen und für uns bedeutet das, dass wir noch einmal auf viele Themen aufmerksam machen. Natürlich zählt dazu auch das Stadtradeln, das in seine finale Phase im Jahr 2024 geht.
Doch um beim Stadtradeln gut mitmachen zu können, ist esimmer wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen. Als Radfahrer heißt das zum
Beispiel, dass man überall dort, wo es benutzungspflichtige Fahrradwege oder
Radfahrstreifen gibt, diese auch nutzen muss. Ansonsten müssen Radfahrer auf
der Straße fahren, es sei denn Gehwege sind als gemeinsame Geh- und Radwege
ausgezeichnet oder für Fahrradfahrer freigegeben. Dies alles wird mit
entsprechenden Verkehrszeichen und Schildern geregelt. Wer diese nicht kennt,
kann sie auf den Seiten der Stadt Bad Vilbel in den sozialen Netzwerken noch
einmal anschauen.
In Bad Vilbel wurde in den vergangenen Jahren sehr viel für
die Radverkehrsinfrastruktur getan. Damit dies auch so weitergeht, wird derzeit
das Radverkehrskonzept fortgeschrieben und alle Bürgerinnen und Bürger können
sich daran beteiligen. Damit folgt der Magistrat auch seiner langjährigen
Maxime in der Verkehrspolitik, die da lautet „Sowohl als Auch“ und nicht
„Entweder Oder“.
Das heißt dann eben auch, dass Fußgänger in Bad Vilbel gut
vorankommen sollen. Auch für sie ist es wichtig, eine entsprechende
Infrastruktur vorzuhalten. Gute und sichere Gehwege, Fußgängerüberwege und ein
Stadtmobiliar, das nicht stört, sondern zum Verweilen einlädt, sind Dinge, die
für die Fußgänger wichtig sind. Daher hat sich die Stadt Bad Vilbel auch dieser
Herausforderung angenommen und setzt die genannten Dinge sukzessive um.
Wer sich in Bad Vilbel fortbewegt und am Straßenverkehr
teilnimmt, hat den Anspruch, dies sicher und problemlos tun zu können und genau
dem kommt der Magistrat der Stadt Bad Vilbel seit Jahren konstruktiv nach.
In diesem
Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Veröffentlicht: | 19.09.2024 |