Beteiligungsbericht 2023
(§ 123a Hessische Gemeindeordnung)
Die Stadt Bad Vilbel hat nach § 123a Abs. 1 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) zur Information der Stadtverordnetenversammlung und der
Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform
des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20 Prozent
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Beteiligungsbericht 2023 wurde in der
Stadtverordnetenversammlung am 07. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung behandelt.
Die Bürgerinnen und Bürger werden hiermit über das Vorliegen des
Beteiligungsberichts 2023 unterrichtet und sind berechtigt, den
Beteiligungsbericht 2023 im Rathaus, Am Sonnenplatz 1, Zimmer 112, während der
Dienstzeiten (Montag bis Mittwoch von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag von
07:00 Uhr bis 17:30 Uhr, Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr) einzusehen. Zudem
steht der Beteiligungsbericht 2023 auf der städtischen Homepage
www.bad-vilbel.de zum Download bereit.
Bad
Vilbel, den 16.05.2024
DER
MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
gez.
Bastian
Zander
Erster
Stadtrat
Veröffentlicht: | 23.05.2024 |