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Hinweis

Gemäß Hauptsatzung der Stadt Bad Vilbel ist das offizielle Bekanntmachungsorgan der Bad Vilbeler Anzeiger. Die hier abgedruckten Bekanntmachungen dienen lediglich informativen Zwecken.

Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel

Yannick Schwander
SchwanderYannick
Pressesprecher
Tel:
Work(06101) 602-201
Fax:
Fax(06101) 602-353
 

Gremiensitzungen

Alle relevanten Unterlagen und öffentliche Bekanntmachungen zu den jeweiligen Gremiensitzungen erhalten Sie hier.

Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel für das Haushaltsjahr 2024

 
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), hat die Verbandsversammlung am 14.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
 
§ 1
 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
 
 
im Ergebnishaushalt
 
 
 
 
 
            im ordentlichen Ergebnis
 
 
            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
1.019.300
EUR
            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
-1.051.900
EUR
            mit einem Saldo von
-32.600
EUR
           
 
 
            im außerordentlichen Ergebnis
 
 
            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
0
EUR
            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
0
EUR
            mit einem Saldo von
 
0
EUR
            mit einem Fehlbedarf von
-32.600
EUR
 
 
 
 
im Finanzhaushalt
 
 
 
            mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
           aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
93.800
EUR
 
 
 
            und dem Gesamtbetrag der
 
 
 
 
 
            Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
0
 
            Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-30.000
EUR
            mit einem Saldo von
-30.000
EUR
 
 
 
            Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0
 
            Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
0
EUR
            mit einem Saldo von
0
EUR
 
 
 
            mit einem Zahlungsmittelüberschuss
            des Haushaltsjahres von
63.800
EUR
 
 
 
festgesetzt.
 
 
 
 
 

 


 

 

§ 2
 
Kredite werden nicht veranschlagt.
 
 
§ 3
 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungenin künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
 
 
§ 4
 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt
 
 
§ 5
 
Die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der jeweiligen Anlieferungsmenge von Bioabfall in Verbindung mit einem festgelegten Annahmepreis pro Tonne. Der Annahmepreis für Bioabfall, wird festgelegt auf:                           110,00 € / to
 
 
§ 6
 
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 14.11.2023 beschlossene Stellenplan.
 
 
Maintal, den 14.11.2023                                     Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel
 
 
 
 
 
 
____________________
                                                                                     Karl-Heinz Kaiser
                                                                                     Verbandsvorsitzender
 
 
 
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit(KGG)in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:

Regierungspräsidium Darmstadt
Aktenzeichen                                            Bearbeiterin         Datum
RPDA - Dez.I 16 - 03 u 02/16-2018/9       Franziska Vonderheidt    20.August 2024

Genehmigung
Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils der Haushaltssatzung

Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO)

den in §4 der Haushaltssatzung des Zweckverbands „Bioabfallentsorgung Maintal -
Bad Vilbel" für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditäts-
kredite in Höhe von

                 50.000 €
(i. W.: „Fünfzigtausend Euro")
 
nach § 105 Abs. 2 HGO.

3. Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom
23.09.2024 bis 04.10.2024 auf der Kompostierungsanlage, Otto-Hahn-Straße 7, in 63477 Maintal Dörnigheim
jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Maintal, den 05.09.2024                    Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung
Maintal - Bad Vilbel
 
                                                                                                              Kaiser
Verbandsvorsitzender
 
 

Veröffentlicht:12.09.2024