des Zweckverbandes Bioabfallentsorgung
Maintal – Bad Vilbel
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBl I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), hat die Verbandsversammlung am 14.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird |
| |
im Ergebnishaushalt | | |
| | |
im ordentlichen Ergebnis | | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.019.300 | EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -1.051.900 | EUR |
mit einem Saldo von | -32.600 | EUR |
| | |
im außerordentlichen Ergebnis | | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | EUR |
mit einem Saldo von | 0 | EUR |
mit einem Fehlbedarf von | -32.600 | EUR |
| | |
im Finanzhaushalt | | |
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 93.800 | EUR |
| | |
und dem Gesamtbetrag der | | |
| | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -30.000 | EUR |
mit einem Saldo von | -30.000 | EUR |
| | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 | EUR |
mit einem Saldo von | 0 | EUR |
| | |
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 63.800 | EUR |
| | |
festgesetzt. | | |
| | |
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt. |
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungenin künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 400.000 EUR festgesetzt. |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt |
§ 5
Die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der jeweiligen Anlieferungsmenge von Bioabfall in Verbindung mit einem festgelegten Annahmepreis pro Tonne. Der Annahmepreis für Bioabfall, wird festgelegt auf: 110,00 € / to |
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 14.11.2023 beschlossene Stellenplan. |
Maintal, den 14.11.2023 Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel
____________________
Karl-Heinz Kaiser
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit(KGG)in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Darmstadt
Aktenzeichen Bearbeiterin Datum
RPDA - Dez.I 16 - 03 u 02/16-2018/9 Franziska Vonderheidt 20.August 2024
Genehmigung
Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils der Haushaltssatzung
Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO)
den in §4 der Haushaltssatzung des Zweckverbands „Bioabfallentsorgung Maintal -
Bad Vilbel" für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditäts-
kredite in Höhe von
50.000 €
(i. W.: „Fünfzigtausend Euro")
nach § 105 Abs. 2 HGO.
3. Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom
23.09.2024 bis 04.10.2024 auf der Kompostierungsanlage, Otto-Hahn-Straße 7, in 63477 Maintal Dörnigheim
jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, öffentlich aus.
Maintal, den 05.09.2024 Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes
Bioabfallentsorgung
Maintal - Bad Vilbel
Kaiser
Verbandsvorsitzender
Veröffentlicht: | 12.09.2024 |