Seit dem 1. Oktober 1998 gilt die neue Batterieverordnung.
Über 800 Millionen Batterien und wiederaufladbare Akkus werden jährlich verkauft. Leider landen davon nach Gebrauch noch viel zu viele in den
Restmülltonnen. Dies hat Folgen für die Umwelt, denn die Batterien
enthalten zum Teil Schwermetalle wie Quecksilber, Blei oder Cadmium, die
potentiell schädlich für Mensch, Tier und Natur sind. Gelangen sie erst
einmal auf eine Deponie oder Hausmüllverbrennungsanlage, führt dies zur
unnötigen, zusätzlichen Schadstoffbelastung der Rauchgase einer
Verbrennungsanlage oder des Deponiesickerwassers.
Was sind schadstoffhaltige Batterien?
Jede Batterie ist bedruckt mit einem Markennamen, Symbolen,
Haltbarkeitsdatum und - was ab Oktober Pflicht ist für die Hersteller -
mit der Angabe über prozentuale Anteile von Schadstoffen wie
Quecksilber, Cadmium oder Blei.
Deshalb unser Appell an alle Verbraucher: Gebrauchte und verbrauchte Batterien gehören nicht in die Restmülltonne!
Die Batterieverordnung beinhaltet auch Pflichten, die auf drei Faktoren verteilt sind.
Pflichten des Herstellers oder Vertreibers:
Jeder, der Batterien zum Verkauf anbietet, ist auch zur Rücknahme gebrauchter Batterien verpflichtet.
Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-trägers:
Gebrauchte Batterien sind an mobilen Sammelstellen kostenlos aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben anzunehmen.
Pflichten des Endverbrauchers:
Gebrauchte Batterien sind an einen Vertreiber (Handel) oder an von den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichtete
Rücknahmestellen zurückzugeben.
Wo können die gebrauchten Batterien abgegeben werden?
- beim Handel
- am Schadstoffmobil, in kleinen haushaltsüblichen Mengen
Der Vertreiber (Handel) erhebt ab 1. Oktober 1998 vom Endverbraucher
für Starterbatterien ein Pfand, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt
des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie
zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu
erstatten. Also werden Starterbatterien künftig pfandmäßig wie
Mehrwegbehältnisse behandelt.
Starterbatterien, die vor dieser Regelung gekauft wurden, werden
weiterhin kostenfrei während der mobilen Schadstoffsammlungen aus
Haushaltungen am Schadstoffmobil angenommen.