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Ihr Ansprechpartner

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel
Fachdienst Abfallwirtschaft & Grünflächenpflege
Theodor-Heuss-Straße 47
61118 Bad Vilbel
 
Florian Weber
WeberFlorian
Bereich Abfallwirtschaft
Tel:
Work(06101) 602-404
Fax:
Fax(06101) 528-262
 

Batterien

Seit dem 1. Oktober 1998 gilt die neue Batterieverordnung.

Über 800 Millionen Batterien und wiederaufladbare Akkus werden jährlich verkauft. Leider landen davon nach Gebrauch noch viel zu viele in den Restmülltonnen. Dies hat Folgen für die Umwelt, denn die Batterien enthalten zum Teil Schwermetalle wie Quecksilber, Blei oder Cadmium, die potentiell schädlich für Mensch, Tier und Natur sind. Gelangen sie erst einmal auf eine Deponie oder Hausmüllverbrennungsanlage, führt dies zur unnötigen, zusätzlichen Schadstoffbelastung der Rauchgase einer Verbrennungsanlage oder des Deponiesickerwassers.

Was sind schadstoffhaltige Batterien?

Jede Batterie ist bedruckt mit einem Markennamen, Symbolen, Haltbarkeitsdatum und - was ab Oktober Pflicht ist für die Hersteller - mit der Angabe über prozentuale Anteile von Schadstoffen wie Quecksilber, Cadmium oder Blei.
Deshalb unser Appell an alle Verbraucher: Gebrauchte und verbrauchte Batterien gehören nicht in die Restmülltonne!

Die Batterieverordnung beinhaltet auch Pflichten, die auf drei Faktoren verteilt sind.
Pflichten des Herstellers oder Vertreibers:

Jeder, der Batterien zum Verkauf anbietet, ist auch zur Rücknahme gebrauchter Batterien verpflichtet.

Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-trägers:

Gebrauchte Batterien sind an mobilen Sammelstellen kostenlos aus privaten Haushaltungen und Kleingewerbebetrieben anzunehmen.

Pflichten des Endverbrauchers:

Gebrauchte Batterien sind an einen Vertreiber (Handel) oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichtete Rücknahmestellen zurückzugeben.


Wo können die gebrauchten Batterien abgegeben werden?

  • beim Handel
  • am Schadstoffmobil, in kleinen haushaltsüblichen Mengen
Der Vertreiber (Handel) erhebt ab 1. Oktober 1998 vom Endverbraucher für Starterbatterien ein Pfand, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Starterbatterie zu erstatten. Also werden Starterbatterien künftig pfandmäßig wie Mehrwegbehältnisse behandelt.
Starterbatterien, die vor dieser Regelung gekauft wurden, werden weiterhin kostenfrei während der mobilen Schadstoffsammlungen aus Haushaltungen am Schadstoffmobil angenommen.