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Friedhofsverwaltung

Lohstraße 84
61118 Bad Vilbel
Tel:  (06101) 128577
Fax: (06101) 128578

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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
07.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Möglichst nach Terminvereinbarung mit den zuständigen städtischen Mitarbeitern!

Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit dem Tod und darüber hinaus entstehen oftmals Fragen, die nicht nur für die Hinterbliebenen von Bedeutung sind sondern bereits zu Lebzeiten mit der Familie oder Freunden besprochen werden sollten. Über die am häufigsten gestellten Fragen möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Rubriken bereits ein paar Antworten geben.

Sehr gerne beraten wir Sie aber auch persönlich. Jegliches Problem können Sie mit uns besprechen, wir garantieren Ihnen Vertraulichkeit und Verständnis. Nach unseren Möglichkeiten werden wir sicher eine Lösung für Sie finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Friedhofsverwaltung oder an unser Standesamt.

Speziell für die vielen Anliegen und notwendigen Erledigungen, die zu tätigen sind, wenn ein Sterbefall eintritt, aber auch ganz allgemein, haben wir im Jahr 2009 einen "Ratgeber für den Trauerfall" herausgebracht, der Ihnen allerlei Informationen rund um das Thema Leben und Tod bereithält. Gerne können wir Ihnen diese Broschüre auf Anfrage zuschicken. Ein Download steht bereit, wenn Sie hier klicken.

Aufgrund der Änderung der Friedhofssatzung und Gebührensatzung der Stadt Bad Vilbel zum 30.12.2011 haben sich ein paar Neuerungen dazu ergeben. Nachfolgend werden sie unter Bezug auf die jeweilige Seitenzahl beschrieben. Wir bitten höflich um Beachtung.

Ergänzungen zum „Ratgeber für den Trauerfall“
 
Seite 15 - 17 (Die verschiedenen Formen der Bestattung):
 
Die neuen Ruhezeiten lauten wie folgt:
 
-          Urnengrabstätten = 15 Jahre
-          Erdbestattungen = 25 Jahre
-          Grabkammer = 15 Jahre
 
Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem bestehenden Reihenerdgrab kann nur noch bis spätestens 5 Jahre nach der ersten Beisetzung erfolgen.
 
Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem bestehenden Wahlerdgrab kann ohne Nachkauf nur noch bis spätestens 5 Jahre nach der ersten Beisetzung erfolgen. Ansonsten muss die komplette Grabstätte entsprechend der Ruhefrist für die Urne nachgekauft werden.
 
Seite 20 (Kann ich eine Grabstätte auch vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgeben?)
 
Seit 2012 gilt: Bei einer vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte mit noch laufender Ruhefrist, wird eine Pflegepauschale für die noch verbliebenen Jahre fällig. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Jahre und der Grabart.
Bei Urnengräbstätten sind dies 30 Euro und bei Erdgrabstätten 60 Euro für jedes noch zu pflegende Jahr.
 
Seite 24 (Friedhof Massenheim)
 
Auf dem Friedhof in Massenheim bieten wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Komplettgrabstätte in direkter Verbindung mit einem Pflegevertrag über die Treuhandstelle. Hier gibt es zwei verschiedene Modelle. Einmal das Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen. Und das Urnenreihengrab für bis zu 2 Urnen. Bei Interesse informieren wir Sie gerne und schicken Ihnen entsprechende Unterlagen zu.