Eine Grabstätte kann sowohl ohne Umrandung oder mit einer
gärtnerischen Einfassung, als auch mit einer Steineinfassung gestaltet werden.
Die
Grabmale sollten sich in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofs
einordnen und sich den benachbarten Grabmalen in Form und Farbe anpassen.
Ansonsten
gibt es je nach Grabart unterschiedliche Größenvorgaben, z.B. über die maximale
Höhe eines Grabdenkmals und die Länge und die Breite der Einfassung. Diese Maße können bei der
Friedhofsverwaltung erfragt wreden.
Soll ein
Grabdenkmal errichtet werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Antragsformulare
sind ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung zu erhalten oder können
hier heruntergeladen werden.
Die Genehmigung wird durch den
von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb beantragt. Es ist
darauf zu achten, dass dieser Steinmetzbetrieb im Besitz einer von der
Friedhofsverwaltung Bad Vilbel ausgestellten Zulassung ist.
Diese Zulassung kann im Grunde jeder eingetragene Steinmetzbetrieb, auch einzeln, mit dem Einreichen des Grabmalantrages erhalten. Eine entsprechende Gebühr für die Errichtung und die Zulassung ist gemäß der gültigen
Friedhofsgebührenordnung zu entrichten.