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Friedhofsverwaltung

Lohstraße 84
61118 Bad Vilbel
Tel:  (06101) 128577
Fax: (06101) 128578

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Die Gestaltung der Grabstätte

Eine Grabstätte kann sowohl ohne Umrandung oder mit einer gärtnerischen Einfassung, als auch mit einer Steineinfassung gestaltet werden.
Die Grabmale sollten sich in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofs einordnen und sich den benachbarten Grabmalen in Form und Farbe anpassen.
Ansonsten gibt es je nach Grabart unterschiedliche Größenvorgaben, z.B. über die maximale Höhe eines Grabdenkmals und die Länge und die Breite der Einfassung. Diese Maße können bei der Friedhofsverwaltung erfragt wreden.

Soll ein Grabdenkmal errichtet werden, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Antragsformulare sind ebenfalls bei der Friedhofsverwaltung zu erhalten oder können hier heruntergeladen werden.
Die Genehmigung wird durch den von dem Nutzungsberechtigten beauftragten Steinmetzbetrieb beantragt. Es ist darauf zu achten, dass dieser Steinmetzbetrieb im Besitz einer von der Friedhofsverwaltung Bad Vilbel ausgestellten Zulassung ist.
Diese Zulassung kann im Grunde jeder eingetragene Steinmetzbetrieb, auch einzeln, mit dem Einreichen des Grabmalantrages erhalten. Eine entsprechende Gebühr für die Errichtung und die Zulassung ist gemäß der gültigen Friedhofsgebührenordnung zu entrichten.