Bei den so genannten
Wahlgräbern haben die
Nutzungsberechtigten die Möglichkeit nach Ablauf der Nutzungszeit die
Grabstätte erneut zu erwerben. Der Zeitpunkt des Ablaufes richtet sich in der
Regel nach dem Datum der letzten Beisetzung in dieser Grabstätte. Die
Nutzungsberechtigten müssen einen eventuell gewünschten Wiedererwerb
schriftlich beantragen. Dazu hält die
Friedhofsverwaltung einen entsprechenden
Vordruck bereit. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der
jeweils gültigen
Gebührensatzung der Stadt Bad Vilbel und ist je nach Grabart
unterschiedlich.
Das Formular zum Wiedererwerb bzw. der Verlängerung können Sie auch
hier herunterladen.
Eine Verlängerung von
Reihengräbern ist nicht möglich. Die
Abräumung dieser Gräber erfolgt automatisch durch die Friedhofsverwaltung nach
Ablauf von 25 Jahren bei Sargbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbestattungen. Entsprechende Hinweisschilder, wann die Abräumungen
erfolgen, werden rechtzeitig an den jeweiligen Abteilungen aufgestellt.