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Friedhofsverwaltung

Lohstraße 84
61118 Bad Vilbel
Tel:  (06101) 128577
Fax: (06101) 128578

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Verlängerung einer Grabstätte

Bei den so genannten Wahlgräbern haben die Nutzungsberechtigten die Möglichkeit nach Ablauf der Nutzungszeit die Grabstätte erneut zu erwerben. Der Zeitpunkt des Ablaufes richtet sich in der Regel nach dem Datum der letzten Beisetzung in dieser Grabstätte. Die Nutzungsberechtigten müssen einen eventuell gewünschten Wiedererwerb schriftlich beantragen. Dazu hält die Friedhofsverwaltung einen entsprechenden Vordruck bereit. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der Stadt Bad Vilbel und ist je nach Grabart unterschiedlich.

Das Formular zum Wiedererwerb bzw. der Verlängerung können Sie auch hier herunterladen.
 
Eine Verlängerung von Reihengräbern ist nicht möglich. Die Abräumung dieser Gräber erfolgt automatisch durch die Friedhofsverwaltung nach Ablauf von 25 Jahren bei Sargbestattungen und 15 Jahren bei Urnenbestattungen. Entsprechende Hinweisschilder, wann die Abräumungen erfolgen, werden rechtzeitig an den jeweiligen Abteilungen aufgestellt.