Soll eine Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert werden, bitten wir um Nachricht von Seiten der Nutzungsberechtigten. Die Grabanlage wird dann von der Friedhofsverwaltung
kostenfrei abgeräumt.
Die
vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit ist ebenfalls möglich.
Seit 2012 gilt dabei folgendes:
Bei einer
vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte mit noch
laufender Ruhefrist, wird eine
Pflegepauschale für die noch verbliebenen Jahre fällig. Die Höhe dieser Gebühr
richtet sich nach der Anzahl der Jahre und der Grabart.
Bei Urnengräbstätten sind dies
derzeit 36,00 Euro und bei Erdgrabstätten 72,00 Euro für jedes noch zu pflegende Jahr.
Die
Nutzungsberechtigten können dies schriftlich bei der
Friedhofsverwaltung oder dem
Standesamt einreichen. Sollten die Nutzungsberechtigten allerdings für Stein oder Einfassung
noch Verwendung haben, müssen sie die Abräumung von einem zugelassenen
Steinmetzbetrieb durchführen lassen. Ansonsten erfolgt die Abräumung durch die
Stadt Bad Vilbel. Dies gilt auch bei Abräumungen nach Ablauf der Nutzungszeit.
Das entsprechende Formular für eine Grabrückgabe können Sie sich
hier herunterladen oder zuschicken lassen.