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Friedhofsverwaltung

Lohstraße 84
61118 Bad Vilbel
Tel:  (06101) 128577
Fax: (06101) 128578

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Rückgabe einer Grabstätte

Soll eine Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit nicht verlängert werden, bitten wir um Nachricht von Seiten der Nutzungsberechtigten. Die Grabanlage wird dann von der Friedhofsverwaltung kostenfrei abgeräumt.

Die vorzeitige Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Nutzungszeit ist ebenfalls möglich.

Seit 2012 gilt dabei folgendes:

Bei einer vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte mit noch laufender Ruhefrist, wird eine Pflegepauschale für die noch verbliebenen Jahre fällig. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Jahre und der Grabart.
Bei Urnengräbstätten sind dies derzeit 36,00 Euro und bei Erdgrabstätten 72,00 Euro für jedes noch zu pflegende Jahr.

Die Nutzungsberechtigten können dies schriftlich bei der Friedhofsverwaltung oder dem Standesamt einreichen. Sollten die Nutzungsberechtigten allerdings für Stein oder Einfassung noch Verwendung haben, müssen sie die Abräumung von einem zugelassenen Steinmetzbetrieb durchführen lassen. Ansonsten erfolgt die Abräumung durch die Stadt Bad Vilbel. Dies gilt auch bei Abräumungen nach Ablauf der Nutzungszeit.

Das entsprechende Formular für eine Grabrückgabe können Sie sich hier herunterladen oder zuschicken lassen.