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Friedhofsverwaltung
Lohstraße 84
61118 Bad Vilbel
Tel: (06101) 128577
Fax: (06101) 128578
E-Mail senden
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Möglichst nach Terminvereinbarung mit den zuständigen städtischen Mitarbeitern!
Friedhöfe in Bad Vilbel
"Friedhof" meint einen Ort, der durch eine Umgrenzung befriedet, geschützt ist, meint den Ort, wo die Toten in Frieden Ruhen sollen.
Die Stadt Bad Vilbel unterhält insgesamt vier Friedhöfe. Der größte dieser Friedhöfe ist der in der Kernstadt etwas oberhalb von dieser am Rande von Feldern und Streuobstwiesen gelegene Friedhof
Lohstraße
.
In den drei Stadtteilen
Dortelweil
,
Gronau
und
Massenheim
befinden sich jeweils kleinere Stadtteilfriedhöfe. Der Parkfriedhof am Heiligenstock auf dem Heilsberg wird irrtümlicher Weise auch oft für einen Bad Vilbeler Friedhof gehalten. Dieser gehört aber zur Gemarkung Frankfurt und wird von der Stadt Frankfurt am Main unterhalten. Auskünfte zu Beisetzungen auf diesem Friedhof erhalten Sie über die Stadt Frankfurt unter der Telefonnummer 069-21234972. Es besteht hier die Ausnahmegenehmigung, dass sich Heilsberger Bürgerinnen und Bürger auf dem Parkfriedhof bestatten lassen können. Außerdem verfügt der Parkfriedhof über ein muslimisches Bestattungsfeld. Hier können nach muslimischen Glauben Waschungen durchgeführt werden und anschließend in diesem Feld Beisetzungen stattfinden.
Die Friedhöfe in Bad Vilbel dienen zur Bestattung derjenigen Personen, die
Einwohner der Stadt Bad Vilbel waren oder
ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem der Bad Vilbeler Friedhöfe hatten oder
innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind, soweit sie nicht auf einen auswärtigen Friedhof überführt werden.
Die Bestattung anderer Personen ist in begründeten Fällen ausnahmsweise möglich und bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht allerdings nicht.
Nutzung der Trauerhallen
Jeder unserer Friedhöfe verfügt über seine eigene Trauerhalle, die zur Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten gegen eine entsprechende Gebühr nach der gültigen
Friedhofsgebührensatzung
genutzt werden darf.
Alle Hallen verfügen über eine komplette Ausstattung mit Kerzen und Bäumen. Außerdem befindet sich in jeder Halle eine Orgel, die genutzt werden darf sowie ein Urnenkandelaber und eine Staffelei für Fotos. Die Nutzung dieses Services ist in der Trauerhallennutzungsgebühr enthalten. Ebenso wie der Kondolenzbuchständer, Urnengrabmatten für Urnenbegräbnisse und Ständer für Nachwurfblumen und/oder -Erde.
Weitere Informationen zu den einzelnen Trauerhallen finden Sie bei den Beschreibungen zum jeweiligen Friedhof.