An das Amtsgericht als Registergericht
Da die Führung des Handelsregisters in Hessen auf die Amtsgerichte
Bad Hersfeld, Bad Homburg vor der Höhe, Darmstadt, Eschwege, Frankfurt am Main, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Korbach, Königstein im Taunus, Limburg an der Lahn, Marburg, Offenbach, Wetzlar, Wiesbaden
konzentriert ist, liegt die Zuständigkeit nicht in jedem Fall bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet.
Das Vereinsregister wird ebenfalls bei diesen Registergerichten geführt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Vereins.