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Kontaktpersonen

Peter Stirnemann
StirnemannPeter
Fachdienst Kämmerei und Steuern
Fachdienstleiter
Tel:
Work(06101) 602-235
Fax:
Fax(06101) 602-380
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern
Stadt Bad Vilbel

Abwassergebühr

Leistungsbeschreibung

Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Abwasser ist das durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige zusammen mit dem Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in das Abwassersystem fließende Wasser.

Als Abwasser gilt auch das aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretende und gesammelte Wasser sowie der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm, soweit er aus häuslichem Abwasser stammt.

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Stadt Bad Vilbel erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung der Abwasseranlagen Beiträge, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden (Abwasserbeitrag).

Die Einzelheiten werden in der "Entwässerungssatzung vom 13.12.2000 (geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.12.2001)" geregelt. Es besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Quelle: Hessenfinder