Abwasser ist das durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser) sowie das sonstige zusammen mit dem Schmutzwasser oder Niederschlagswasser in das Abwassersystem fließende Wasser.
Als Abwasser gilt auch das aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretende und gesammelte Wasser sowie der in Kleinkläranlagen anfallende Schlamm, soweit er aus häuslichem Abwasser stammt.
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Stadt Bad Vilbel erhebt zur Deckung des Aufwands für die Schaffung der Abwasseranlagen Beiträge, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden (Abwasserbeitrag).
Die Einzelheiten werden in der "Entwässerungssatzung vom 13.12.2000 (geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 11.12.2001)" geregelt. Es besteht grundsätzlich Anschluss- und Benutzungszwang.