Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten auch für Nachtarbeit beantragen.
Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:
- kontinuierliche Schichtbetriebe
- Bau- und Montagestellen
- Saison- und Kampagnenbetriebe
Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.