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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten auch für Nachtarbeit beantragen.

Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Der Antrag muss der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz vorgelegt werden.

Teaser

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Arbeitszeiten ( z.B. zur Nachtarbeitszeit) beantragen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.
  • Sie senden diesen an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
  • Die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz prüft den Antrag.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidien in Hessen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien:

  • Regierungspräsidium Darmstadt - Arbeitnehmerschutz
  • Regierungspräsidium Gießen - Arbeitnehmerschutz
  • Regierungspräsidium Kassel - Arbeitnehmerschutz

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb, wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden. Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.
  • Für Bau- und Montagestellen, besonders relevant, wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt wird.
  • Für Ihren Saison- oder Kampagnenbetrieb, wenn für die bestimmte Jahreszeit ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Für alle Betriebe:
    • Angaben zur Tätigkeit
    • Anzahl der Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
    • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
    • Stellungnahme des Betriebsarztes beziehungsweise der Betriebsärztin
    • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
    • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
    • Ablaufpläne für Tag- und Nachtdienste/-schichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
  • Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
    • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Dauer der Ruhezeit am Wohnort
  • Zusätzlich bei Saison- und Kampagnenbetrieben:
    • Angaben zu Saison beziehungsweise Kampagne
    • Gestaltung der Arbeitszeit
    • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Bewilligung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind länderspezifisch und werden nach Verwaltungsaufwand berechnet beziehungsweise sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, die eingesetzt werden sollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Es gibt keine Frist.
  • Haben Sie einen Antrag gestellt, so sind verlängerte Arbeitszeiten erst erlaubt, wenn Sie eine Bewilligung erhalten haben. Eine rückwirkende Bewilligung kann nicht erteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
  • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

06.05.2024
Quelle: Hessenfinder