Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen (Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständige/r für Brandschutz gemäß §§ 16 ff. der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung).
Zu erbringen ist ein Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss sowie Unterlagen zum Nachweis einer 5 Jährigen berufsspezifischen Erfahrung.
Wird eine Eintragung in eine vergleichbare Liste aus einem anderen Land der Bundesrepublik, einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem gleichgestellten Staat nachgewiesen, kann die Eintragung unter vereinfachten Voraussetzungen erfolgen.
Beizubringen sind folgende Nachweise nach § 6 Abs. 2 HPPVO:
"Antrag" mit
- Persönlicher Datenbogen
- Lebenslauf
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärungsbogen
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Beizubringen ist ferner der Nachweis über die besonderen Voraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1 HPPVO, nämlich der Nachweis der 5 Jährigen brandschutztechnischen Berufserfahrung, durch eine Objektliste und detaillierte Unterlagen zu 3 Projekten. Die erforderlichen Kenntnisse sind anhand einer schriftlichen Prüfung nachzuweisen.