Im Ausland abgelegte Schulabschlüsse oder Berufsausbildungen können ganz oder teilweise anerkannt werden. Es gibt eine Vielzahl von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren, je nachdem, welcher Schulabschluss, welche Studienleistung oder welche Berufsausbildung anerkannt werden sollen. Nachfolgend sind die wichtigsten Verfahren und bearbeitenden Stellen aufgeführt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den im Folgenden genannten Internetseiten.
Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Wenn Sie Ihre Bildungsnachweise schulisch oder beruflich bewerten lassen möchten, können Sie sich an die Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise wenden, die am Staatlichen Schulamt in Darmstadt angesiedelt ist.
In den Verantwortungsbereich der Zentralstelle fallen die nachfolgend aufgeführten Anerkennungsverfahren:
- die schulische Bewertung ausländischer Bildungsnachweise,
- die Anerkennung inländischer Bildungsnachweise, also die Feststellung der Gleichwertigkeit inländischer Vorbildungsnachweise mit der hessischen Fachhochschulreife (dies schließt die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen Deutscher Schulen im Ausland ein) und
- die Anerkennung von Bildungsnachweisen aus der ehemaligen DDR.
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Studium an einer hessischen Hochschule aufnehmen wollen, wenden sich bitte an das akademische Auslandsamt der jeweiligen Universität oder an die jeweilige Fachhochschule.
Weitere Anerkennungsstellen
Neben den genannten gibt es eine Vielzahl weiterer Verfahren, die nicht von der Zentralstelle in Darmstadt, sondern von anderen Dienststellen des Landes Hessen oder bundesweiten Behörden bearbeitet werden. Eine Übersicht können Sie einem Leitfaden entnehmen, der von der Internetseite der Zentralstelle aufgerufen werden kann.