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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Anlassbezogene Personalmeldung von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiberinnen und Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben Sie anlassbezogen, z.B. auf Aufforderung des Amtes, Ihr Personal an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht zu melden.

Teaser

Wenn Sie eine Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen betreiben, müssen Sie anlassbezogen eine Meldung Ihres Personalstandes vornehmen.

Verfahrensablauf

-    Sie übermitteln den Personalstand des Betreuungs- und Pflegepersonals Ihrer Einrichtung mit den erforderlichen Angaben an das zuständige Amt.
-    Das Amt prüft den von Ihnen übermittelten Personalstand.
-    Bei Bedarf ordnet das zuständige Amt eine Überprüfung Ihrer Einrichtung an.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Voraussetzungen

Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales angezeigt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

umgehend nach Aufforderung

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Herausgebende Stelle

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

23.02.2023
Quelle: Hessenfinder