Für die Anzeige sind die jeweiligen Anforderung zu erfüllen.
Voraussetzung sind unter anderem:
Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:
- Benennung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
- Name und Anschrift des Einzelhändlers
Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)
Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:
- Konkrete Beschreibung der Tätigkeit
- Name und Anschrift der Unternehmen, für die man tätig werden möchte
Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:
- Personenangaben, Name und Anschrift der Praxis bzw. der Rettungsorganisation oder des Krankenhauses
- Angaben zu den genauen Tätigkeiten
- Benennung der verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
Anzeige einer Arzneimittelsammlung:
- siehe Merkblatt auf der Homepage: