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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Apotheken Notdienst

Leistungsbeschreibung

Oft werden Arzneimittel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten benötigt, z.B. nachts oder an Sonn- und Feiertagen.

Prinzipiell sind alle Apotheken zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet, um 24 Stunden und 7 Tage die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher zu stellen. Die Landesapothekerkammer Hessen ist in Hessen die zuständige Behörde für die Organisation dieser Dienstbereitschaft.

Auf der Internetseite stellt die Landesapothekerkammer unter dem Oberbegriff „Notdienstbereite Apotheken“ einen Infoservice zum Auffinden der dienstbereiten Apotheken zur Verfügung.

Die Aufstellung der Notdienstbereiten Apotheken wird auch in der lokalen Presse veröffentlicht.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen zum Apothekennotdienst in Hessen erhalten Sie von der zuständigen Behörde, der Landesapothekerkammer Hessen.

Zusätzlich kann über die kostenlose, Bundesweite Hotline: 0800-00 22833 die nächst gelegene, notdiensthabende Apotheke erfragt werden
 

Was sollte ich noch wissen?

Für den Fall, dass eine notdienstbereite Apotheke nicht erreichbar ist bzw. den Notdienst nicht versieht, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer schriftlich unter genauer Angabe der Apotheke, des Tages und der Uhrzeit einzureichen. Das Nichtversehen des Notdienstes stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 23 Abs. 1, 36 Nr. 2 k) Apothekenbetriebsordnung dar.

Wichtige Notfallnummern finden Sie auch hier:

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

25.10.2016
Quelle: Hessenfinder