Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLfGP zu stellen.
Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLfGP die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.
Mit Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.