Sie müssen die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragsnachweise Ihrer Beschäftigten per Datenfernübertragung oder E-Mail übermitteln. Sie sind verpflichtet, die Meldungen mit maschinell geführten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogrammen oder mit zugelassenen Ausfüllhilfen vorzunehmen.
Hinweis: Eine Übersicht der zugelassenen Programme finden Sie auf den Seiten der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).
Es gibt 2 Varianten der Software "sv-net" (Sozialversicherung im Internet):
- "sv.net online" für die internetbasierende Online-Anwendung
- "sv.net classic" als Software für PC-Installation
Tipp: Näheres dazu sowie weitere Informationen zum Datenaustausch finden Sie auf den Seiten der ITSG und unter Datenaustausch.
Sie müssen folgende Daten angeben:
- Versicherungsnummer, die vom Rentenversicherungsträger vergeben wird
Hinweis: Beschäftigte, die noch keine Sozialversicherungsnummer haben, erhalten diese automatisch mit der erstmaligen Anmeldung zur Sozialversicherung von der Krankenkasse.
- persönliche Daten der Beschäftigen, wie Name und Anschrift
- Grund der Meldung (z.B. Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung oder Beschäftigungszeiten)
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
Diese erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.
- Angaben zu
- Beitragsgruppen
- Art der Tätigkeit
- Staatsangehörigkeit
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie den Anteil der Arbeitnehmerin oder des Arbeitsnehmers am Sozialversicherungsbeitrag vom Bruttolohn abziehen und zusammen mit Ihrem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle abführen.