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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Archivgut einsehen

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen hessischen Archive bewahren Originaldokumente aus mehr als 1200 Jahren hessischer, deutscher und europäischer Geschichte, darunter zahlreiche Dokumente der Zeitgeschichte. Sie stehen der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.

Zur Vorbereitung einer Anfrage an das Archiv oder eines Besuchs wird empfohlen, sich über die Zuständigkeit und das Sammlungsprofil des jeweiligen Archivs zu informieren. Viele Archive haben ihre Findmittel inzwischen online zugänglich gemacht. Falls die verwendete

Archivsoftware entsprechende Funktionalitäten bietet, können Sie die Archivalien für die Einsichtnahme im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs vorbestellen und bereits digitalisierte Bestände online nutzen. Die drei Abteilungen des hessischen Landesarchivs, zahlreiche Kommunal- und Hochschularchive und einige Privatarchive nutzen das Archivinformationssystem Arcinsys, das unter anderem verschiedene Suchoptionen sowie eine Bestell- und eine Merklistenfunktion beinhaltet.

Das Archivgut der öffentlichen Archive muss in der Regel im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs eingesehen werden. In den meisten Archiven können Sie die hauseigene oder eine externe Fotowerkstatt mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen, selbst Fotokopien anfertigen oder selbst digital fotografieren, sofern keine rechtlichen oder konservatorischen Gründe dagegensprechen.

Anfragen an die Archive können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon übermitteln.

Das Hessische Landesarchiv besteht aus vier Abteilungen: dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt, dem Hessischen Staatsarchiv Marburg (mit Grundbucharchiv, Personenstandsarchiv), dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sowie der Abteilung Zentrale Einrichtungen, zu der unter anderem auch das Digitale Archiv Hessen und die Archivberatung Hessen gehören. Eine weitere Außenstelle ist das in Kooperation mit der Jugendburg Ludwigstein betriebene Archiv der deutschen Jugendbewegung.

Das Hessische Landesarchiv bewahrt die Überlieferung der Vorgängerterritorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslands Hessen, darunter die der Landgrafschaft bzw. das Kurfürstentum Hessen, des Fürstentums Waldeck, der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, des Volksstaats Hessen und des Herzogtums Nassau sowie die der in diesen Territorien aufgegangenen weltlichen und geistlichen Herrschaften und Reichstädte.

Zudem ist das Hessische Landesarchiv für die moderne Überlieferung der hessischen Ministerien, Landesbehörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen sowie der Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt und nachgeordneten Dienststellen zuständig. Eine besondere Überlieferung bilden die Unterlagen zu Entnazifizierungsverfahren und Entschädigungen, die zentral im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt werden, sowie das Grundbuch- und das Personenstandsarchiv in Neustadt (Marburg).

Teaser

Die öffentlichen hessischen Archive bewahren Originaldokumente aus mehr als 1200 Jahren hessischer, deutscher und europäischer Geschichte, darunter zahlreiche Dokumente der Zeitgeschichte. Sie stehen der Allgemeinheit zu wissenschaftlichen und privaten Forschungen offen.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist vom aufbewahrenden Archiv abhängig. In den meisten Archiven ist für die Nutzung ein gültiger Nutzungsantrag oder ein gültiges Nutzungsformular erforderlich. Auf welche Weise der Nutzungsantrag gestellt oder das Nutzungsformular ausgefüllt werden können, erfahren Sie beim aufbewahrenden Archiv.

Wenn das Archiv das Archivinformationssystem Arcinsys und die darin implementierte Nutzerverwaltung benutzt, gehen Sie auf folgende Weise vor:

  • Registrieren Sie sich auf arcinsys.hessen.de und füllen Sie unter „Beantragen“ ein Nutzungsformular für das Archiv aus, welches das zu nutzende Archivgut aufbewahrt.
  • Bestellen Sie in Arcinsys das Archivgut, das Sie nutzen möchten, und geben Sie Ihr frühestes Besuchsdatum an.
  • Das Archivgut liegt am angegebenen Datum zur Einsichtnahme im Lesesaal bereit.

In vielen Archiven können Sie während Ihres Besuchs im Lesesaal weitere Archivalien bestellen. Im Hessischen Landesarchiv werden Bestellungen dreimal pro Tag zu festgelegten Uhrzeiten ausgehoben.

Zuständige Stelle

Hinweis: Die Leistung „Archivgut einsehen“ muss bei dem aufbewahrenden Archiv angemeldet werden.

Im Hessischen Landesarchiv:

  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Staatsarchiv Marburg
  • Hessisches Landesarchiv – Abt. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Einsichtnahme in Archivgut sind in der Archivsatzung oder Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs festgelegt.

Im Online-Archivinformationssystem Arcinsys, das vom Hessischen Landesarchiv und zahlreichen weiteren Archiven in Hessen verwendet wird, gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen für die Registrierung und das Ausfüllen eines Nutzungsformulars oder Stellen eines Nutzungsantrags.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung der Nutzung und die Einsichtnahme in Archivgut gelten die Vorschriften in der Archivsatzung oder Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs. Sie regeln, ob und welcher Form Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen beigebracht werden müssen.

Für die Registrierung im Online-Archivinformationssystem Arcinsys, das Ausfüllen eines Nutzungsformulars oder Stellen eines Nutzungsantrags und die Einsichtnahme in Archivgut sind keine Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen der nutzenden Person erforderlich.

Gegebenenfalls ist im Lesesaal die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für die Nutzung des Archivguts (Einsichtnahme im Lesesaal) sind in der kommunalen Gebührensatzung oder in der Nutzungsordnung des aufbewahrenden Archivs festgelegt. Im Hessischen Landesarchiv ist die Einsichtnahme kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen keine rechtlichen Fristen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer der Genehmigung des Nutzungsantrags und der Bereitstellung des Archivguts sind vom aufbewahrenden Archiv und der verwendeten Archivsoftware abhängig.
  • Die Registrierung in Arcinsys und das ausgefüllte Nutzungsformular sind sofort gültig.
  • Im Hessischen Landesarchiv erfolgt die Bearbeitung von Bestellungen außerhalb des Archivs in der Regel für den nächsten Werktag.
  • Bestellungen in den Lesesälen des Hessischen Landesarchivs werden zu festen Uhrzeiten bearbeitet 

Rechtsgrundlage

Weitere Regelungen wie Archivsatzungen und Nutzungsordnungen

Rechtsbehelf

Widerspruch (bei Ablehnung der Anmeldung der Einsichtnahme)

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja (analog, ausfüllbare PDF-Datei oder online; abhängig vom aufbewahrenden Archiv)

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: In einigen Archiven kann der Nutzungsantrag oder Bestellzettel nur vor Ort ausgefüllt werden, andere bieten die Formulare auf ihrer Homepage zum Download an. Für die Registrierung im Archivinformationssystem Arcinsys, die Anmeldung bzw. Beantragung der Nutzung und die Bestellung von Archivgut ist kein persönliches Erscheinen nötig. Die Einsicht in analoges Archivgut ist nur vor Ort möglich.

Was sollte ich noch wissen?

Die meisten Archive bieten Informationen zur Leistung auf einer eigenen Homepage oder einer Unterseite des Webauftritts der Kommune bzw. der Institution oder Hochschule an.

Das Hessische Landesarchiv hat folgende Informationen zu seinen Leistungen veröffentlicht:

Bemerkungen

Das Hessische Archivgesetz gilt für alle öffentlichen Archive des Landes Hessen. Die einzelnen Archive haben eigene Archivsatzungen, Nutzungs- und Kostenordnungen sowie individuelle Öffnungszeiten und Bestellmodalitäten und verwenden unterschiedliche Archivinformationssysteme oder Erschließungshilfsmittel.

Zahlreiche Kommunal- und Hochschularchive sowie einige Privatarchive nutzen das Archivinformationssystem Arcinsys, das vom Hessischen Landesarchiv betrieben und bereitgestellt wird.

Das Hessische Landesarchiv ist den anderen öffentlichen Archiven Hessens weder behördlich noch fachlich übergeordnet.

Herausgebende Stelle

Hessisches Landesarchiv

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Fachlich freigegeben am

09.05.2022
Quelle: Hessenfinder