Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.
Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 820,00 (Stand: April 2022)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
- Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt
- Ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
- Ausbildungs- oder Studienplatz
- Die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
Sonstige humanitäre Gründe