Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.
Es gibt keine Frist.
Anhang I FCL.940.FI (AMC1 FCL940.FI), FCL.940.CRI (AMC1 FCL.940.CRI), Verordnung (EU) Nummer 1178/2011
Anhang III SFCL.360 a) 1. i) (AMC1 SFCL.360(a)(1)(i)), Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976
Anhang III BFCL.360 a) 1. i) (AMC1 BFCL.360(a)(1)(i), Verordnung (EU) 2018/395
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Regierungspräsidium Kassel - Luftverkehr, Luftrecht
Regierungspräsidium Darmstadt - Luftverkehr Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen