Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden.
Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen.
In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:
- der Name der Stiftung,
- die Rechtsnatur der Stiftung,
- der Sitz der Stiftung,
- der Zweck der Stiftung,
- die Anschrift der Stiftung,
- die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
- das Datum der Anerkennung,
- die zuständige Aufsichtsbehörde.
Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde, (d. h. dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Stadt Frankfurt am Main) mitzuteilen.