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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien und die Stadt Frankfurt am Main führen ein zentrales elektronisches Informationssystem über Stiftungsinformationen für rechtsfähige Stiftungen. Nicht rechtsfähige Stiftungen können auf Antrag im Stiftungsinformationssystem aufgenommen werden.

Die Aufnahme nicht rechtsfähiger Stiftungen kann abgelehnt werden, sofern berechtigte Zweifel an deren Seriosität bestehen.

In das Stiftungsverzeichnis sind eingetragen:

  • der Name der Stiftung,
  • die Rechtsnatur der Stiftung,
  • der Sitz der Stiftung,
  • der Zweck der Stiftung,
  • die Anschrift der Stiftung,
  • die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung,
  • das Datum der Anerkennung,
  • die zuständige Aufsichtsbehörde.

Sollten sich bei einer Stiftung eine oder mehrere der oben genannten Angaben ändern, ist sie verpflichtet, dies der Stiftungsbehörde, (d. h. dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium bzw. der Stadt Frankfurt am Main) mitzuteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Das Stiftungsverzeichnis wird von den Regierungspräsidien, für Stiftungen mit Sitz in Frankfurt von der Stadt Frankfurt am Main, geführt. Der Antrag zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis muss auf dem Postweg oder per E-Mail an das örtlich zuständige Regierungspräsidium  oder die Stadt Frankfurt am Main gesandt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für den Eintrag in das Stiftungsverzeichnis, das im Internet veröffentlicht ist, fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Die verschiedenen Auftritte der für das Stiftungswesen zuständigen Behörden mit ihren Informationen zum Stiftungswesen sind nachfolgend erreichbar. Innerhalb dieser Seiten finden Sie Informationen, Ansprechpartner und das Antragsformular zur Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.08.2017
Quelle: Hessenfinder