Im örtlichen Fahrerlaubnisregister werden Daten über die von der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erteilten Fahrerlaubnisse, ausgestellten Führerscheine sowie die Fahrerlaubnis betreffenden Entscheidungen sowie Auflagen / Beschränkungen gespeichert.
Mit der Schaffung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters zum 01. Januar 1999 sind die örtlichen Fahrerlaubnisregister im Wesentlichen ersetzt worden und sollen nur noch für eine Übergangszeit weitergeführt werden. Sobald
- der Datenbestand in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist,
- die getroffenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde in das Fahreignungsregister übernommen worden sind sowie
- die Fahrerlaubnisbehörde die Daten, die ihr aus den zentralen Registern mitgeteilt werden dürfen, durch Abruf im automatisierten Verfahren mitgeteilt werden können,
darf ein örtliches Fahrerlaubnisregister nicht mehr geführt werden.
Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten bleiben bis zur Übernahme im örtlichen Register gespeichert.
Die Fahrerlaubnisbehörde teilt einer Privatperson auf Antrag schriftlich den Inhalt des sie betreffenden Inhaltes des örtlichen Fahrerlaubnisregisters unentgeltlich mit.
Der Antragsteller hat dem Antrag einen Identitätsnachweis beizufügen und den Antrag, wenn er schriftlich gestellt wird, eigenhändig zu unterschreiben. Die Auskunft kann elektronisch erteilt werden, wenn der Antrag unter Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gestellt wird.