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Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch

Leistungsbeschreibung

Nach dem Meldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten (Auskunftssperre) für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen:
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
  • Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft über das Internet
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Melderegisterauskünfte, die erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt werden

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein formloser Antrag.

Welche Gebühren fallen an?

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Anträge / Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Quelle: Hessenfinder