Eine Beglaubigung öffentlicher Urkunden oder Dokumente zur Verwendung im Ausland können Sie online, schriftlich oder persönlich beantragen.
Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst stellen Sie den Antrag, anschließend reichen Sie Ihre öffentliche Urkunde oder Ihr Dokument im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) ein. Achten Sie hierbei auf den Ausstellungsort Ihrer jeweiligen Urkunden oder Ihrer Dokumente. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort (innerhalb Hessens die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen oder Kassel). Eine Vorbeglaubigung ist für jede Urkunde oder jedes Dokument erforderlich, informieren Sie sich bitte bei der ausstellenden Behörde.
Wenn Sie eine Beglaubigung online beantragen wollen:
- Sie gelangen über das Online-Portal des jeweiligen Regierungspräsidiums auf die Antragstellung.
- Nun geben Sie hier die geforderten Daten ein und übermitteln bereits hier Ihre Urkunden oder Dokumente für eine erste Prüfung.
- Nach Antragsstellung erhalten Sie eine Antrags-ID, welche Sie zur Identifizierung benötigen.
- Ist der Antrag gestellt, müssen Sie Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) beim jeweiligen Regierungspräsidium einreichen.
- Dies kann auf dem schriftlichen Wege erfolgen oder persönlich mit vorheriger Terminabsprache.
Wenn Sie eine Beglaubigung schriftlich beantragen wollen:
- Nutzen Sie dazu bitte das Online-Portal.
- Alternativ erstellen Sie bitte ein Anschreiben mit den Mindestangaben Zielland und Ihren Kontaktdaten.
- Fügen Sie hier die Urkunden oder Dokumente bei.
Wenn Sie eine Beglaubigung persönlich beantragen wollen:
- Hierfür bitten wir Sie im Vorfeld, am besten telefonisch, eine Terminabsprache zu treffen.
- Sie bringen dann zur persönlichen Vorsprache Ihre Urkunden oder Dokumente im Original (alternativ beglaubigte Abschrift) mit.
- Nun werden die Urkunden oder Dokumente sowie der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und anschließend bearbeitet.
Bei einem positiven Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Möglichkeiten der Zahlung und Erhalt der jeweilig bearbeiteten Urkunden oder Dokumente.
Bei einem negativen Ausgang der Prüfung erhalten Sie eine Nachricht (persönlich, telefonisch, per Mail) über die Ablehnungsgründe und Ihre Urkunden oder Dokumente wieder zurück.