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Kontaktpersonen

Anita Kyaw
KyawAnita
Fachbereich Technische Dienste / Bauwesen
Tel:
Work(06101) 602-225
 
Stephanie Plappert
PlappertStephanie
Fachdienst Bürgerservices
Bereich Standesamt
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Work(06101) 602-452
Fax:
Fax(06101) 602-369
 
Regina Becker
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Fachdienst Bürgerservices
Bereich Standesamt
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Ira Yazici
YaziciIra
Fachdienst Bürgerservices
Bereich Standesamt
Tel:
Work(06101) 602-453
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Fachbereich Technische Dienste/Bauwesen
Stadt Bad Vilbel - Standesamt

Bestattung

Leistungsbeschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.

Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de.

An wen muss ich mich wenden?

  • Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Wichtiger Hinweis

Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Jeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
 

Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro

Mehrausfertigungen: 6,00 Euro

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

05.01.2017
Quelle: Hessenfinder