Banner
 

Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Eingetragene Lebenspartnerschaft - Begründung

Leistungsbeschreibung

Volljährige, gleichgeschlechtliche Partner, die nicht miteinander verwandt sind und die nicht bereits mit einer anderen Person eine Lebenspartnerschaft führen, können nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wirkt sich unter anderem auf das Vermögensrecht, das Erbrecht (Pflichtteile am Erbe), das Ausländerrecht (Nachzugsmöglichkeit) und das Staatsangehörigkeitsrecht (Einbürgerungsmöglichkeit) aus.

Namensführung

Die Lebenspartner können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder einen gemeinsamen Namen bestimmen (Lebenspartnerschaftsname). Zur Wahl stehen der Geburtsname oder der bislang geführte Name eines der Partner.

Die Namensänderung ist auch nachträglich möglich, eine Frist hierfür gibt es nicht.

Lebenspartnerschaftsvertrag

Um die vermögensrechtlichen Verhältnisse umfassend zu regeln, besteht die Möglichkeit, einen notariell beglaubigten Lebenspartnerschaftsvertrag zu schließen.

Verfahrensablauf

Das Standesamt, bei dem die Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt wurde, prüft anhand der Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft vorliegen, andernfalls wird die Mitwirkung abgelehnt. Das Standesamt informiert Sie über die Entscheidung.

  • Liegt Ihnen die Bestätigung Ihres zuständigen Standesamtes vor, können Sie einen Termin bei einem Standesamt Ihrer Wahl vereinbaren.
  • Sie erhalten eine Urkunde als Nachweis über die Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft.

An wen muss ich mich wenden?

Die Begründung der Lebenspartnerschaft melden Sie beim Standesamt am Wohnort eines der Lebenspartner an. Die Lebenspartnerschaft kann dann vor einem Standesamt Ihrer Wahl begründet werden. Nur wenn beide Lebenspartner im Ausland leben, kann die Lebenspartnerschaft direkt bei dem Standesamt angemeldet werden, vor dem Sie begründet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Anmeldung der Begründung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn ein Partner noch nie verheiratet war oder noch nie eine Lebenspartnerschaft führte:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister  (vom Standesamt des Geburtsortes) oder
    • Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Legalisation oder Apostille), wenn der Betreffende im Ausland geboren wurde
  • wenn ein Partner verheiratet war:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde des letzten Ehepartners
      Hinweis: Bei einer im Ausland geschiedenen Ehe ist möglicherweise ein Anerkennungsverfahren notwendig. Lassen Sie sich beim Standesamt beraten und bringen Sie alle Unterlagen (Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, jeweils von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer vollständig übersetzt) mit.
  • wenn ein Partner bereits eine Lebenspartnerschaft geführt hat:
    • einen Nachweis über deren Auflösung und gegebenenfalls über eine namensrechtliche Erklärung
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Grundsätzlich sind die gleichen Unterlagen vorzulegen, die auch für die Eingehung einer Ehe erforderlich sind (siehe Eheschließung).

Welche Gebühren fallen an?

Siehe dazu Nr. 63 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

16.07.2014
Quelle: Hessenfinder