Für die Erteilung von Fischereischeinen werden folgende Gebühren und Abgaben festgesetzt:
1. Die Gebühr für einen Jahresfischerei- oder Sonderfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 5,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,50 Euro erhoben.
2. Die Gebühr für einen Jugendfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 4,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 3,50 Euro erhoben.
3. Die Gebühr für einen Fünfjahresjugendfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 6,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 17,00 Euro erhoben.
4. Die Gebühr für einen Fünfjahresfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 9,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 27,00 Euro erhoben.
5. Die Gebühr für einen Zehnjahresfischereischein (zehn aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 18,00 Euro. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 50,00 Euro erhoben.