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Kontaktpersonen

Petra Kerscher
KerscherPetra
Fachdienst Bürgerbüro
Fachdienstleiterin
Tel:
Work(06101) 602-444
Fax:
Fax(06101) 602-369
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

Fundsachen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
 

Aufbewahrung und Versteigerung
 

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
 

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Das Ordnungsamt (Fundbüro) Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Bei der Stadt Bad Vilbel ist das Bürgerbüro zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Aufbewahrung einer Fundsache: 7,00 Euro

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Es werden Gebühren nach dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.

Was sollte ich noch wissen?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Meldet sich der Eigentümer nicht während dieser Zeit, so hat der Finder die Möglichkeit "seinen" Fundgegenstand gegen eine Gebühr von 7,00 Euro zu erwerben.

Wird die Fundsache durch den Eigentümer abgeholt, so kann der Finder von ihm einen Finderlohn verlangen.
Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Quelle: Hessenfinder