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Kontaktpersonen

Stephanie Plappert
PlappertStephanie
Fachdienst Bürgerservices
Bereich Standesamt
Tel:
Work(06101) 602-452
Fax:
Fax(06101) 602-369
 
Regina Becker
BeckerRegina
Fachdienst Bürgerservices
Bereich Standesamt
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Work(06101) 602-451
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Ira Yazici
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Bereich Standesamt
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Work(06101) 602-453
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Standesamt

Geburten, Geburtsanmeldung

Leistungsbeschreibung

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

 Anzeigepflichtige

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

  1. Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
  2. die oben genannten Personenstandsdokumenten
  3. eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind wurde jedoch in Frankfurt am Main oder in einer anderen Stadt im Umkreis geboren, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich ist.

Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familiennamen durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

Ist das Kind nichtehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich.

Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der gemeinsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

a) Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme

b) die o.g. Personenstandsdokumente

c) eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind beurkundet, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erfolderlich ist. 

Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familienname durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

Ist das Kind nicht ehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich. Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der geminsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.   

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Gebührenfrei ist die Ausstellung von Geburtsurkunden für die

- Anmeldung der Taufe (religiöse Zwecke)

- Beantragung von Mutterschaftshilfe

- Beantragung von Elterngeld

- Beantragung von Kindergeld

Werden weitere Urkunden gewünscht, kostet die erste 10,-- €, jede weitere 5 €

Aktuelle Gebühr

12,00 €

Mehrausfertigungen

6,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.05.2019
Quelle: Hessenfinder