Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:
a) Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
b) die o.g. Personenstandsdokumente
c) eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes
Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind beurkundet, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erfolderlich ist.
Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familienname durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.
Ist das Kind nicht ehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich. Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der geminsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.