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Anita Kyaw
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Fachbereich Technische Dienste / Bauwesen
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Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Standesamt

Sterbefall anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Über die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstr. 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax. 06101 128578, E-mail: friedhof@bad-vilbel.de

Teaser

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

  Für die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die Vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

05.02.2016
Quelle: Hessenfinder