Eine Tombola (Verlosung) darf nicht zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken veranstaltet werden, sondern ausschließlich zu gemeinnützigen, insbesondere zu wohltätigen, Sport- oder Kultur fördernden Zwecken. Ebenso muss der Erlös der Tombola einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen. Der Antrag ist vom Veranstalter schriftlich zu stellen. Die Genehmigung wird nach Antragstellung durch das Bürgerbüro ausgestellt und dem Antragsteller übersandt.
Quelle: Magistrat der Stadt Bad Vilbel
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