Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde stellen.
Taxi und Mietwagen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
Sie wollen die Genehmigung für Ihren Mietwagenbetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
Wenden Sie sich an die zuständige Verkehrsbehörde.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
Allgemeine Unterlagen:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
§ 2 Absatz 2 Nummern 2 und 3 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
§ 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen