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Organisationseinheit

Ohne Zuordnung

Wohnung Ummeldung

Leistungsbeschreibung

Sie ziehen innerhalb Ihrer Stadt/Gemeinde um?

Dann müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Bezug der (neuen) Wohnung ummelden.

Erforderlichenfalls ist es möglich eine durch öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde  beglaubigte Vollmacht berechtigte Person damit zu beauftragen. In der Regel besteht im Vertretungsfall alternativ aber auch die Möglichkeit der Meldebehörde ein von der vertretungsbedürftigen Person unterschriebenes Anmeldeformular vorzulegen. Nur in Einzelfällen kann darüber hinaus dennoch eine persönliche Vorsprache notwendig werden.

Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die An- bzw. Ummeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Auskunftssperren
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

An das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.

Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).

Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr notwendig.

Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.

Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Bad Vilbel oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugschein-
änderung").

 

An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Meldeschein. Diesen hält die  Meldebehörde zumeist für Sie bereit.
    Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)
  • Ausweisdokumente aller Personen (bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit nur sofern vorhanden, ansonsten eine Geburtsurkunde)
    Reisepass (falls vorhanden, hier wird der neue Wohnort eingetragen)

 Erforderlichenfalls darüber hinaus:

  • Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Scheidungs- bzw. Aufhebungsurteil
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Lebenspartners
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, ggfs. Sorgerechtsnachweise
  • zusätzlich bei ausländischen Urkunden:
    • Eine beglaubigte oder von einem beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigte Übersetzung. Sowohl Urkunde als auch Übersetzung sind im Original vorzulegen
    • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente nötig werden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel
  • Meldeschein, (wird von den Gemeinden ggfs. zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt gestellt
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal (s. Leistungsbeschreibung „Wohnungsgeberbestätigung“)

Welche Gebühren fallen an?

Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet und sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht in Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
 

Fachlich freigegeben am

17.11.2014
Quelle: Hessenfinder