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Kontaktpersonen

Peter Stirnemann
StirnemannPeter
Fachdienst Kämmerei und Steuern
Fachdienstleiter
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Work(06101) 602-235
Fax:
Fax(06101) 602-380
 
Petra Kerscher
KerscherPetra
Fachdienst Bürgerbüro
Fachdienstleiterin
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Fax:
Fax(06101) 602-369
 

Organisationseinheit

Stadt Bad Vilbel - Kämmerei und Steuern
Stadt Bad Vilbel - Bürgerbüro

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Teaser

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad Vilbel

Nähere Inforamtionen erhalten Sie hier.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Anträge / Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020
Quelle: Hessenfinder